Kategorie: Aktuelles

 

Haben Sie schon von der elektronischen

(auf Computern) Patienten-Akte gehört?

Die elektronische Patienten-Akte heißt

abgekürzt (kurz) "ePA".

Vielleicht fragen Sie sich:

-  Was ist die ePA?

-  Warum gibt es die ePA?

-  Wer kann mit einer ePA arbeiten?

-  Wie bekomme ich eine ePA?

-  Muss ich eine ePA haben?

-  Was kann die ePA?

-  Ist die ePA sicher?

-  Was sind die Vorteile (was gut ist) und die Nachteile (was nicht gut ist) von der ePA?

Wir geben Ihnen in diesem Artikel und in den nächsten Artikeln Antworten auf diese Fragen.

 

 

Was ist die elektronische Patienten-Akte (ePA)?

Die ePA kann die meisten Unterlagen (Papiere und Bilder) zu Ihrer Gesundheit speichern.

Für Ihr ganzes Leben.

Das heißt:

-  In Ihrer ePA können Sie die meisten Unterlagen selber speichern oder speichern lassen.

-  Und: Sie und alle Personen, die für Ihre Gesundheit arbeiten, können die Unterlagen

   in Ihrer ePA:  

     ~  lesen

     ~  kopieren 

     ~  neue Unterlagen hochladen (in die ePA bringen) und speichern

Das geht nur, wenn Sie es diesen Personen aus dem Gesundheits-Bereich erlauben (ja sagen).

Zum Beispiel:

-  Ihren Ärzten und Ihrem Zahnarzt

-  Krankenhäusern und Reha-Kliniken (spezielle Krankenhäuser, in denen Sie viel für

   eine Krankheit lernen und üben)

-  Psycho-Therapeuten (Personen, die Krankheiten von der Seele <Gefühle, Denken> behandeln)

-  andere Therapeuten (Personen, die Krankheiten behandeln)

-  Apotheker

-  Pfleger (Personen, die kranken und alten Menschen helfen)

Das heißt:

Alle diese Personen aus dem Gesundheits-Bereich können sich ganz genau über Ihre Gesundheit informieren,

wenn Sie das wollen und erlauben.

 

 

Warum gibt es eine ePA?

Die ePA soll helfen:

-  Die meisten Unterlagen über Ihre Gesundheit an einem Ort zu speichern.

   Dann können Sie wichtige Unterlagen nicht mehr verlieren.

   Später können wahrscheinlich auch alle Unterlagen in der ePA gespeichert werden.

-  Ärzte und andere Personen aus dem Gesundheits-Bereich können ältere Unterlagen

   und neue Unterlagen von anderen Ärzten und Personen aus dem Gesundheits-Bereich lesen.

   Dadurch soll die Behandlung besser werden.

 

 

Wer hat Zugriff auf Ihre ePA?

"Zugriff haben" heißt, dass man auf Computern etwas lesen, speichern und damit arbeiten darf.

Zugriff auf Ihre ePA haben nur Sie und die Personen:

-  Die für Ihre Gesundheit arbeiten.

-  Und: Denen Sie den Zugriff erlauben.

Sie entscheiden:

-  Welche von diesen Personen Zugriff auf Ihre ePA haben sollen.

-  Auf welche Unterlagen diese Personen Zugriff haben dürfen.

-  Wie lange diese Personen auf diese Unterlagen Zugriff haben dürfen.

Und Sie entscheiden auch, welche von diesen Personen neue Unterlagen in Ihrer ePA speichern dürfen.

Sie selber können auch Unterlagen und andere wichtige Informationen zu Ihrer Gesundheit

in Ihrer ePA speichern.

Und: Sie selber können auch Unterlagen aus Ihrer ePA löschen.

Es gibt auch ein Protokoll (es wird aufgeschrieben), in dem steht genau:

Welche Personen wann Zugriff auf Ihre ePA hatten.

Das heißt: Sie können immer kontrollieren, wer mit Ihrer ePA gearbeitet hat. 

Sie sehen: Sie können alles in Ihrer ePA kontrollieren.

So ist es jetzt.

Vielleicht wird das in den nächsten Jahren noch geändert (anders).

Dann informieren wir Sie über die Änderungen.

 

 

Wie können Sie eine ePA bekommen?

Jede gesetzliche (nach den Gesetzen) Kranken-Versicherung muss ihren Versicherten

(Personen, die eine Versicherung haben) eine ePA einrichten (vorbereiten).

Die ePA ist für gesetzlich Versicherte kostenlos.

Private Kranken-Versicherungen werden wahrscheinlich im nächsten Jahr oder etwas später

ihren Versicherten auch eine ePA einrichten.

 

Was brauchen Sie für eine ePA?

-  Sie brauchen eine elektronische Gesundheits-Karte und eine PIN (Geheimnummer). 

   Die elektronische Gesundheits-Karte und die PIN bekommen Sie von Ihrer Kranken-Versicherung.

   Mehr Informationen dazu finden Sie in unserer Broschüre

   "Digitale Gesundheit - Grundlagen zur sicheren und privaten Nutzung" ab Seite 18.

-  Sie brauchen eine E-Mail-Adresse.

-  Am besten ist es, wenn Sie selber ein Gerät haben.

   Dann können Sie besser mit Ihrer ePA arbeiten.

   Solche Geräte sind:

     ~  Ein Tablet oder ein Smartphone.

         Das Tablet oder das Smartphone sollten Betriebs-Systeme (Programme, damit ein Gerät arbeiten kann)

         ab Android 9 (Name von einem Betriebs-System) oder ab iOS 14,5 (Name von einem anderen

         Betriebs-System) haben.

    ~  Für die Arbeit mit der ePA von vielen Kranken-Versicherungen können Sie auch schon einen Computer

        benutzen, wenn Sie ein spezielles Gerät zum Lesen von elektronischen Karten haben.

Die Kranken-Versicherung richtet für Sie einen ePA ein.

Sie müssen sich registrieren (eintragen lassen), bevor Sie Ihre ePA benutzen können.

Für das Registrieren müssen Sie sich identifizieren (beweisen, welche Person Sie sind).

Deshalb ist das Registrieren etwas kompliziert.

Bei den meisten Kranken-Versicherungen gibt es verschiedene Möglichkeiten für die Identifizierung:

-  In einer Geschäfts-Stelle (Büro) von Ihrer Kranken-Versicherung.

-  Über das Post-Ident-Verfahren bei Ihrer Post.

   Dafür müssen Sie ein Formular ausfüllen und bei der Post abgeben.

   Bei der Post wird Ihr Personal-Ausweis kontrolliert.

-  Eine Identifizierung über Video geht zurzeit (jetzt) nicht.

   Vielleicht ist bald auch wieder die Identifizierung über Video möglich

Wenn Sie sich registriert haben, können Sie eine App (Programm) von Ihrer Kranken-Versicherung für die ePA

aus dem App-Store (dort bekommen Sie Apps)  für Ihr Gerät herunter laden (auf ein Gerät bringen).

Dann ist alles fertig, um Unterlagen in Ihrer ePA zu speichern und zu benutzen.

Unser Tipp:

Wenn Sie eine ePA haben wollen, rufen Sie bei Ihrer Kranken-Versicherung an.

Die Kranken-Versicherung erklärt Ihnen genau, wie das alles bei Ihrer Kranken-Versicherung geht.

Denn es geht bei jeder Kranken-Versicherung ein bisschen anders.

Oder Sie informieren sich auf der Internetseite von Ihrer Kranken-Versicherung.

 

 

Können Sie eine ePA haben, wenn Sie keine elektronischen Geräten haben oder nicht benutzen können?

Ja, gesetzlich Versicherte können immer eine ePA bekommen.

Ihre Kranken-Versicherung richtet Ihnen immer Ihre ePA ein, wenn Sie das wollen.

Wenn Sie keine elektronischen Geräte haben oder nicht gut benutzen können:

-  Sie können mit Ihrer elektronischen Gesundheits-Karte und Ihrer PIN dem Arzt

   den Zugriff auf Ihre ePA erlauben.

   Dafür stecken Sie Ihre Gesundheits-Karte in ein spezielles Gerät in der Praxis.

   Und Sie geben Ihre PIN ein.

   Aber: Sie können nicht so genau den Zugriff erlauben, wie mit einem eigenen Gerät.

   Und: Sie können nicht selber lesen, was in Ihrer ePA steht.

-  Sie können einen offiziellen Vertreter für Ihre ePA bei Ihrer Kranken-Kasse angeben (bekannt machen).

   Dann kann dieser Vertreter alles für Sie in der ePA machen.

   Aber: Der Vertreter kann auch alles in Ihrer ePA lesen.

   Denken Sie daran: Gesundheits-Daten (Informationen über Ihre Gesundheit) sind sehr private Informationen.

   Deshalb überlegen Sie genau:

     ~  Ob Sie einen Vertreter für Ihre ePA haben wollen.

     ~  Wer der Vertreter für Ihre ePA sein soll.

-  Eltern können für Ihre Kinder eine ePA anlegen und verwalten (organisieren),

   bis die Kinder 16 Jahre alt sind.

 

 

Müssen Sie eine ePA haben?

Nein, zurzeit (jetzt) ist das Anlegen (Machen) und Benutzen von der ePA freiwillig (nur, wenn Sie es möchten).

Wenn Sie eine ePA haben und nicht mehr benutzen wollen:

-  Sie können einfach aufhören, Unterlagen in Ihrer ePA speichern zu lassen.

-  Sie können auch den Zugriff auf Ihre ePA nicht mehr erlauben.

Aber denken Sie daran:

Dann hat die ePA keine Vorteile mehr für Sie.

Vielleicht wird das Anlegen und Benutzen von der ePA in den nächsten Jahren geändert.

Es ist dann vielleicht nicht mehr freiwillig.

Wir informieren Sie, wenn es Änderungen gibt.

 

 

Wie kommen die Unterlagen in Ihre ePA?

Die Kranken-Versicherung richtet die ePA für Sie ein.

Wenn Ihre ePA eingerichtet ist und Sie Zugriff auf Ihre ePA haben:

Bitten Sie Ihren Arzt, Ihre ePA zu befüllen.

"Befüllen" heißt: Unterlagen zu Ihrer Gesundheit in Ihre leere ePA hochladen und speichern.

Der Arzt muss eine ePA befüllen, wenn ein Patient das möchte.

Das macht wahrscheinlich der Arzt nicht selber, sondern eine andere Person in seiner Praxis.

Und: Wahrscheinlich werden nur die aktuellen Unterlagen zu Ihrer Gesundheit in Ihre ePA geladen.

Keine alten Unterlagen.

Bitte fragen Sie nach, ab welcher Zeit Unterlagen hochgeladen werden.

Für das Befüllen müssen Sie den Zugriff auf Ihre ePA erlauben.

Wenn Ihre ePA befüllt ist, können Sie damit arbeiten.

Aber: Zurzeit können viele Ärzte eine ePA noch nicht befüllen.

Manchmal haben die Ärzte noch nicht die Technik, die sie dafür brauchen.

Es fehlen Geräte und Programme.

Das hat oft Gründe, für die der Arzt nichts kann.

Wenn Ihr Arzt Ihre ePA noch nicht befüllen kann, fragen Sie immer wieder nach.

Es kann nicht mehr lange dauern, bis die Technik da ist und Ihre ePA befüllt werden kann.

Sie können auch selber Unterlagen in Ihre ePA hochladen und speichern:

-  Sie können Ihre Unterlagen scannen (elektronisch kopieren) und hochladen.

-  Sie können Screenshots (Fotos vom Bildschirm) von elektronischen Unterlagen machen und hochladen.

-  Sie können die Unterlagen fotografieren und hochladen.

So können Sie auch alte Unterlagen in Ihre ePA hochladen.

 

In den nächsten Artikeln informieren wir Sie über genau über die Funktionen und die Sicherheit von der ePA.