Vielleicht haben Sie schon von „Abo-Fallen“ gehört oder gelesen.
Aber: Was ist das genau?
„Abo“ ist die Abkürzung (kurze Form) von dem Wort „Abonnement“.
Mit einer „Abo-Falle“ wollen Betrüger (Personen, die lügen)
schnell Geld von Ihnen bekommen.
Zum Beispiel:
Geld für ein Abo, dass Sie nicht bewusst (mit Überlegen) abgeschlossen haben.
Und: Für das Sie nichts bekommen.
Mehr Informationen zu Abo-Fallen und zum Schutz vor Abo-Fallen finden Sie in unseren Artikeln:
- „Abo-Falle: Wie kann man sich davor schützen?“
Hier in diesem Artikel können Sie lesen:
Was Sie tun können, wenn Sie in eine Abo-Falle geraten (gekommen) sind.
Oft merken wir erst, dass wir in eine Abo-Falle geraten sind:
- Wenn wir eine hohe Handy-Rechnung bekommen, auf der ein Betrag (Geld-Menge) steht.
Und: Wir wissen nicht genau, für was dieser Betrag bezahlt wurde.
- Wenn wir mit eine Brief oder mit einer E-Mail eine hohe Rechnung für ein Abo bekommen.
Und: Wir sollen diese Rechnung schnell bezahlen.
Aber: Wir wissen gar nicht, dass wir ein Abo abgeschlossen (gemacht) haben.
Dann: Haben wir oft Angst.
Das Wichtigste ist jetzt:
- Ruhig zu bleiben.
- Nicht sofort die Rechnung zu bezahlen.
- Sich genau zu informieren.
- Auf die Rechnung zu reagieren (etwas tun).
Prüfen Sie die Forderungen (was jemand von Ihnen haben möchte):
- Fragen Sie Ihren Mobil-Funk-Anbieter:
~ An welche Firma der Betrag auf Ihrer Handy-Rechnung gegangen ist.
~ Ob die Firma beweisen kann, für welchen Vertrag die Firma das Geld fordert.
- Wenn Sie Screen-shots oder Fotos von der Internetseite von der Firma gemacht haben,
die jetzt Geld von Ihnen fordert (haben will):
Dann: Sehen Sie sich die Screen-shots oder die Fotos genau an.
Ist auf der Internetseite alles nach den gesetzlichen Regeln oder nicht?
Informationen zu den gesetzlichen Regeln von Abo-Verträgen finden Sie in unserem Artikel:
- Prüfen Sie, ob Sie vielleicht ein Probe-Abo (für kurze Zeit kostenloses Abo) nicht recht-zeitig (vor dem Ende
der kostenlosen Zeit) gekündigt haben.
- Wenn Sie sicher sind, dass Sie keinen Abo-Vertrag geschlossen haben.
Dann: Wider-sprechen (sagen, dass es nicht richtig ist) Sie dem Abo und der Rechnung schriftlich.
Schreiben Sie, dass Sie keinen Vertrag für das Abo abgeschlossen haben.
Am besten mit einem Brief, den Sie als Einschreiben schicken.
Bei einem Einschreiben bekommen Sie eine Nachricht, dass der Brief beim Empfänger
(jemand, der etwas bekommen soll) angekommen ist.
Dann: Haben Sie einen Beweis, dass Sie den Wider-Spruch an die Firma geschickt haben.
- Wenn Sie nicht genau wissen, wie Sie einen Wider-Spruch schreiben sollen:
Die „Verbraucher-Zentrale“ hat einen Muster-Brief.
Den Muster-Brief von der Verbraucherzentrale können Sie herunter-laden (auf Ihr Gerät bringen)
und an Ihre Situation anpassen.
- Machen Sie Screen-shots von der Internetseite von der Firma.
Drucken Sie alle E-Mails aus.
Die Screen-shots, E-Mails und Briefe sind Beweise.
Sichern Sie diese Beweise und heben Sie alles gut auf.
- Wenn Geld von Ihrem Giro-Konto über „Sepa-Lastschrift“ abgebucht (weggenommen) wurde,
können Sie das Geld in der Zeit von 8 Wochen von Ihrer Bank zurück-buchen lassen.
Fragen Sie bei Ihrer Bank, wie die Rück-Buchung geht.
Wenn Sie ein Probe-Abo nicht recht-zeitig gekündigt haben:
- Können Sie dem Vertrag wider-sprechen, wenn die Firma nicht alles nach den gesetzlichen Regeln
gemacht hat.
- Können Sie dem Vertrag in der Zeit von 14 Tagen wider-sprechen, wenn die Firma alles nach
den gesetzlichen Regeln gemacht hat.
Wenn die 14 Tag schon vorbei sind, können Sie den Vertrag sofort kündigen.
Aber: Sie müssen noch bis zum Ende der Vertrags-Lauf-Zeit (Zeit, in der der Vertrag läuft) bezahlen.
Die Vertrags-Lauf-Zeit steht in dem Vertrag.
Die Vertrags-Lauf-Zeit kann auch lang sein: Monate bis zu 1 Jahr.
- Wenn Sie Hilfe brauchen, wenden Sie sich an die Verbraucher-Zentrale.
Die Verbraucher-Zentrale kann Ihnen wahrscheinlich helfen.
Gut zu wissen:
- Wenn eine Firma Forderungen an Sie hat.
Dann: Muss die Firma beweisen, dass es einen Vertrag nach den gesetzlichen Regeln gibt.
- Sie sollten bei Forderungen immer aktiv werden, auch wenn Sie erst einmal nicht bezahlen sollten.
Wider-sprechen Sie dem Vertrag oder kündigen Sie den Vertrag.
- Wenn Minder-Jährige (Personen unter 18 Jahren) einen Vertrag abschließen (machen),
ist dieser Vertrag nicht gültig.
Dann: Brauchen Eltern die Rechnung dafür nicht zu bezahlen.
Minder-Jährige dürfen nur mit der Zustimmung (ja-sagen) von den Eltern einen Vertrag abschließen.
Eine Firma muss das Alter prüfen.
- Haben Sie keine Angst, wenn Sie Wörter wie „Inkasso“, „Anwalt“ oder „Schufa“ in einem Brief oder
in einer E-Mail lesen.
- Die „Schufa“ nimmt nur Informationen von Firmen und von Personen an, die ihre Identität
nachweisen (beweisen).
Die Schufa ist eine Firma, die Informationen über uns sammelt.
Das sind Informationen, ob wir unsere Rechnungen gut bezahlen oder nicht.
Betrüger weisen Ihre Identität bei der Schufa nicht nach.
Denn: Betrüger wollen nicht erkannt (bekannt) werden.
Deshalb: Wird der Betrüger keine Informationen an die Schufa geben.
- Ganz wichtig:
Wenn Sie eine Forderung vom Gericht bekommen, müssen Sie bezahlen.
Sie können wider-sprechen, wenn die Forderung nicht in Ordnung ist.
Den Wider-Spruch müssen Sie begründen (Gründe schreiben).
Aber: Sie müssen erst einmal bezahlen.
Wenn die Forderung nicht in Ordnung war, bekommen Sie später Ihr Geld zurück.