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Wenn Sie krank sind, dann sind Sie arbeits-unfähig

(können nicht arbeiten).

Das müssen Sie Ihrem Arbeitgeber (Chef) nachweisen (beweisen).

Dafür bekommen Sie von Ihrem Arzt

eine „Arbeits-Unfähigkeits-Bescheinigung“.

Arbeits-Unfähigkeits-Bescheinigung ist das offizielle (amtliche) Wort

für „Krank-Meldung“.

 

Aber:

Was ist eine elektronische Arbeits-Unfähigkeits-Bescheinigung?

Was ist die e-AU?

 

Hier finden Sie mehr Informationen dazu in Leichter Sprache.

 

 

Was ist die elektronische Arbeits-Unfähigkeits-Bescheinigung?

Die elektronische Arbeits-Unfähigkeits-Bescheinigung ist eine neue Form

von der Arbeits-Unfähigkeits-Bescheinigung.

Elektronisch heißt, dass etwas über Computer geht.

Die elektronische Arbeits-Unfähigkeits-Bescheinigung heißt abgekürzt (mit kurzem Namen) „e-AU“.

Wir schreiben ab jetzt weiter e-AU in unserem Artikel.

 

Bis jetzt war es so, wenn Sie krank waren:

-  Sie sind zum Arzt gegangen.

-  Der Arzt hat gesagt, dass Sie krank sind.

   Und: Dass Sie nicht arbeiten sollen.

-  Der Arzt hat Ihnen die Krank-Meldung auf Papier gegeben.

   Die Krank-Meldung bestand (war) aus 3 Zetteln.

   Die Krank-Meldung hieß schon immer offiziell Arbeits-Unfähigkeits-Bescheinigung.

-  Sie mussten:

     ~  1 Zettel von der Krank-Meldung sofort (ganz schnell) an Ihre Krankenkasse schicken.

     ~  1 Zettel von der Krank-Meldung sofort Ihrem Arbeitgeber geben.

     ~  1 Zettel zu Ihren Unterlagen (Papieren) legen.

   Das war manchmal schwierig.

   Zum Beispiel, wenn Sie sehr krank waren.

 

Jetzt gibt es manchmal schon die e-AU.

Die e-AU wird bald alles einfacher machen:

-  Für Sie.

   Denn: Sie brauchen die Zettel von der Krank-Meldung nicht mehr an die Krankenkasse zu schicken.

   Und Ihrem Arbeitgeber zu geben oder zu schicken.

-  Für die Krankenkasse und den Arbeitgeber:

   Die Krankenkasse und der Arbeitgeber bekommen alles sofort elektronisch vom Arzt auf Ihre Computer.

   Das ist weniger Arbeit im Büro.

   Und: Es ist billiger.

 

Wie geht es mit der e-AU?

Die Technik für die e-AU ist etwas kompliziert.

Die Ärzte, die Krankenkassen und die Arbeitgeber müssen besondere Computer-Programme haben.

Die Ärzte brauchen auch oft besondere Geräte.

Deshalb ist es so:

-  Es gibt 2 Schritte von der e-AU.

-  Diese 2 Schritte gibt es jetzt nur für Versicherte (Personen, die eine Versicherung haben)

   von den gesetzlichen (normalen) Krankenkassen.

   Für Versicherte von den privaten Krankenkassen (besondere Krankenkassen, in denen man sich privat

   versichern kann) gibt es die e-AU jetzt noch nicht.

-  Viele Ärzte können noch keine e-AU ausstellen (machen).

   Deshalb behalb bekommen Sie oft noch die Krank-Meldung auf Papier.

 

Schritt 1 von der e-AU:

-  Schritt 1 von der e-AU sollte am 1.1.2022 kommen.

   Aber: Nur bei wenigen Ärzten bekommen Sie jetzt schon eine e-AU.

-  Bei einer e-AU gibt Ihnen der Arzt nur noch 2 Zettel:

     ~  1 Zettel müssen Sie Ihrem Arbeitgeber geben.

     ~  1 Zettel legen Sie zu Ihren Unterlagen.

-  Sie bekommen keinen Zettel mehr für die Krankenkasse.

   Denn: Der Arzt schickt die e-AU an Ihre Krankenkasse.

Das ist für Sie schon ein bisschen einfacher.

Aber: Denken Sie bitte an 2 Sachen:

-  Sie müssen noch sofort 1 Zettel von der e-AU Ihrem Arbeitgeber geben.

-  Fragen Sie Ihren Arzt, ob er schon die Krank-Meldung elektronisch an die Krankenkasse schickt.

   Wenn nicht: Dann müssen Sie der Krankenkasse auch 1 Zettel schicken.

   Das ist wichtig, wenn Sie länger krank sind.

 

Schritt 2 von der e-AU:

-  Schritt 2 von der e-AU sollte am 1.7.2022 kommen.

   Schritt 2 wird später kommen.

   Keiner weiß, wann genau.

-  Beim Schritt 2 wird Ihnen der Arzt nur noch 1 Zettel geben:

   Dieser Zettel ist für Ihre Unterlagen.

-  Der Arzt wird die e-AU an die Krankenkasse schicken.

-  Wichtig: Sie müssen Ihrem Arbeitgeber sagen:

     ~  Dass Sie beim Arzt waren.

     ~  Und: Dass Sie arbeits-unfähig sind.

-  Dann fragt Ihr Arbeitgeber bei der Krankenkasse nach Ihrer e-AU.

   Die Krankenkasse schickt dem Arbeitgeber die e-AU.

   Aber: In der e-AU für den Arbeitgeber steht nicht, welche Krankheit Sie haben.

   Das ist so, wie bei den Zetteln von der alten Krank-Meldung auf Papier.

Der 2. Schritt von der e-AU macht es viel einfacher für Sie:

-  Sie brauchen keine Zettel mehr zu schicken oder abzugeben.

   Sie können zuhause in Ruhe gesund werden.

-  Aber: Sie müssen Ihren Arbeitgeber anrufen oder ihm schreiben, dass Sie eine e-AU haben.

 

Wir hoffen, dass Sie gesund bleiben.

Und keine Krankmeldung und keine e-AU brauchen.