Cybergrooming – Was ist das?
Cybergrooming ist ein besonderer Kontakt über das Internet zu Kindern oder Jugendlichen,
um sexuelle Aktivitäten (Handlungen) vorzubereiten.
Opfer (jemand, dem etwas Schlimmes passiert) von Cybergrooming sind meistens Mädchen. Aber auch Jungen können Opfer sein.
Der Kontakt geht oft über
- Messenger (Kommunikations-Dienste für Textnachrichten), zum Beispiel „WhatsApp“ und „Snapchat“,
- Online-Dienste wie „Instagram“,
- Chatfunktionen (Schreiben von Textnachrichten) von Online-Spielen,
- Flirt-Apps und Dating-Apps (zum Kennenlernen von anderen Personen), zum Beispiel „Tinder“, „Lovoo“ und „Badoo“,
- Kommentarfunktionen (Schreiben von Kommentaren / Meinungen) bei Online-Foto-Internetseiten und Online-Video-Internetseiten.
Manchmal schickt der Täter (jemand, der etwas Verbotenes tut) oder die Täterin dem Opfer Fotos oder Filme mit sexuellem Inhalt.
Oft geht der Kontakt anders.
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Kontakt zu Kindern und Jugendlichen beim Cybergrooming
Der Kontakt läuft meistens so:
- Die Opfer werden freundlich angeschrieben. Der Täter (oder die Täterin) tut so, als wäre er (oder sie) genauso alt wie das Opfer.
- Der Täter (oder die Täterin) tut so, als ob er (oder sie) das Opfer gut versteht.
- Er (oder sie) macht dem Opfer Komplimente (sagt schöne Sachen über das Opfer).
- Er (oder sie) schreibt sehr viel mit dem Opfer.
- Er (oder sie) baut Vertrauen zum Opfer auf.
- Er (oder sie) versucht, dass das Opfer nur noch ihm (oder ihr) glaubt.
- Manchmal ruft der Täter (oder die Täterin) das Opfer an.
Er (oder sie) will sicher sein, dass das Opfer noch minderjährig (unter 18 Jahre alt) ist.
- Auf Internetseiten von Online-Spielen macht der Täter (oder die Täterin) manchmal Geschenke.
- Er (oder sie) fragt nach dem Namen, dem Alter und der Adresse vom Opfer.
- Er (oder sie) fragt nach den sexuellen Erfahrungen vom Opfer.
Oder der Täter (oder die Täterin) erzählt von eigenen sexuellen Handlungen.
- Dann fordert (will haben) der Täter (oder die Täterin) etwas von dem Opfer.
Zum Beispiel:
~ Das Opfer soll ein Foto schicken, auf dem es wenig oder keine Kleidung an hat.
~ Das Opfer soll dem Täter (oder der Täterin) benutzte Unterwäsche schicken.
~ Das Opfer soll bei Telefonsex (Gespräch mit sexuellem Inhalt) mitmachen.
- Das Opfer hat so viel Vertrauen, dass es diese Sachen meistens macht.
- Das Opfer weiß oft, dass das nicht richtig ist.
Es hat dann ein schlechtes Gewissen (schlechte Gefühle).
- Das Opfer hat auch oft Angst, mit den Eltern oder anderen Personen darüber zu sprechen.
- Der Täter (oder die Täterin) weiß das.
Er (oder sie) macht dem Opfer noch mehr Angst.
Er (oder sie) fordert immer mehr.
Zum Beispiel:
~ Das Opfer soll (mehr) Nacktfotos schicken.
~ Das Opfer soll bei sich selber sexuelle Sachen machen und filmen.
Und dem Täter (oder der Täterin) schicken.
~ Das Opfer soll sich mit dem Täter (oder der Täterin) treffen,
zum Beispiel in einem Zoo oder in einem Schwimmbad.
Ein Treffen mit einer Person, die man nur aus dem Internet kennt, kann sehr gefährlich sein.
Zu einem solchen Treffen sollte man nie ohne Begleitung gehen.
Kinder sollten nicht ohne Ihre Eltern zu so einem Treffen gehen.
Es kann zu einem Missbrauch (sexueller Gewalt) kommen.
Mehr Informationen zu Missbrauch in Leichter Sprache finden Sie auf der Internetseite beauftragter-missbrauch.de.
Missbrauch ist strafbar (man bekommt eine Strafe, wenn man es tut).
Cybergrooming ist auch strafbar.
Gehen Sie zur Polizei, wenn Ihre Kinder Opfer von Cybergrooming sind.
Mehr Informationen zum Cybergrooming finden Sie „klicksafe“ und „schau-hin“.
Die Informationen auf diesen Internetseiten sind leider nicht in Leichter Sprache.
Im nächsten Artikel können Sie lesen:
- Wie Ihre Kinder besser vor Cybergrooming schützen können.
- Was Sie gegen Cybergrooming tun können.