Im Juli gibt es Änderungen:
- Beim bargeld-losen Bezahlen (Bezahlen ohne Geld-Scheine
und Münzen = Geldstücke)
- Beim Einlösen (Medikamente für ein Rezept bekommen)
vom E-Rezept (elektronisches Rezept).
Wir informieren Sie über diese aktuellen
(jetzt neuen) Änderungen.
Änderungen beim Bezahlen mit der Girocard im Ausland:
Die Girocard ist die Plastik-Karte von Ihrem Giro-Konto, mit der Sie bargeld-los
bezahlen können.
Die Girocard gibt es für Giro-Konten bei deutschen Banken und deutschen Sparkassen.
Mehr Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel
"Mit welchen Karten können Sie vor Ort bezahlen".
Mit der Girocard können Sie in Deutschland bezahlen.
Für das Bezahlen im Ausland braucht die Girocard einen zusätzlichen (mehr) Dienstleister
(Firma, die besondere Arbeiten macht).
Solche Dienstleister für das Bezahlen im Ausland sind:
- "V-Pay" von der Firma "Visa"
- "Maestro" von der Firma "Mastercard"
Mit den meisten Girocards können Sie auch im Ausland bezahlen,
weil die Banken und Sparkassen Verträge mit V-Pay oder mit Maestro haben.
Ob Sie mit Ihrer Girocard im Ausland bezahlen können, sehen Sie an den Logos (Zeichen)
von V-Pay oder von Maestro auf Ihrer Girocard.
Jetzt gibt es eine Änderung bei Maestro:
Ab dem 1.7.2023 gibt es keine Maestro-Funktion (Arbeit von Maestro) für Girocards mehr.
Aber: Machen Sie sich keine Sorgen!
Ab dem 1.7.2023 gibt es keine neuen Girocards mehr mit Maestro.
Bei alten Girocards bleibt in der nächsten Zeit alles so, wie es war.
Das heißt für Sie:
Sie können mit Ihrer Girocard weiter im Ausland bezahlen - wie früher auch.
Aber: Sie müssen darauf achten:
- Das Bezahlen mit Maestro geht nur noch bis zum Gültigkeits-Datum
(Termin, wie lange Sie etwas benutzen dürfen) von Ihrer Girocard.
Das Gültigkeits-Datum steht auf Ihrer Girocard.
- Oder bis Ihre Bank oder Ihre Sparkasse das Bezahlen im Ausland anders regelt.
Unser Tipp:
Wenn auf Ihrer Girocard das Symbol von Maestro ist:
Fragen Sie Ihre Bank oder Ihre Sparkasse:
- Ob Sie weiter im Ausland mit Ihrer Girocard bezahlen können.
- Wie lange Sie noch im Ausland mit Ihrer Girocard bezahlen können.
Änderungen beim E-Rezept
E-Rezept ist die Abkürzung (kurze Form) von "elektronischem Rezept".
Mehr Informationen zum E-Rezept finden Sie in unserem Artikel
"Das E-Rezept -Was ändert sich für mich".
Bisher konnten Sie ein E-Rezept so einlösen (die Medikamente für das Rezept bekommen):
- Sie haben einen E-Rezept auf Papier in der Apotheke abgegeben.
- Sie haben die E-Rezept-App (eine besonderes Programm für E-Rezepte)
auf Ihrem Smartphone benutzt.
Ab 1.7.2023 gibt es eine 3. Möglichkeit (wie man etwas machen kann)
zum Einlösen von E-Rezepten:
Das einfache Einlösen nur mit Ihrer elektronischen Gesundheits-Karte
(Karte von Ihrer Kranken-Versicherung).
Mehr Informationen zur elektronischen Gesundheits-Karte finden Sie in unserem Artikel
"Das kann Ihre elektronische Gesundheits-Karte".
In der Apotheke brauchen Sie nur Ihre elektronische Gesundheits-Karte in ein besonderes Gerät
zu stecken.
Dann gibt Ihnen Ihr Apotheker die Medikamente vom Rezept.
Aber: Vielleicht geht das jetzt noch nicht sofort, weil:
- Ihr Arzt noch keine E-Rezepte ausstellt (schreibt) und noch die alten rosa Rezept benutzt.
- Ihre Apotheke noch ein bisschen Zeit braucht, bis sie alle Geräte dafür hat.
Und: Bis alle Programme dafür funktionieren.
Das wird wahrscheinlich nur noch wenige Wochen dauern.
Was ist der Vorteil (was gut ist) beim Einlösen vom E-Rezept mit der elektronischen
Gesundheits-Karte?
Das Einlösen ist einfacher als mit der E-Rezept-App.
Was ist der Vorteil beim Einlösen vom E-Rezept mit der E-Rezept-App?
Die E-Rezept-App hat mehr Funktionen (kann mehr Arbeiten machen),
als nur das Einlösen vom E-Rezept.
Unser Tipp:
Überlegen Sie, wie Sie Ihr E-Rezept einlösen wollen.
- Vielleicht reicht Ihnen das einfache Einlösen mit der elektronischen Gesundheits-Karte.
- Vielleicht brauchen Sie die zusätzlichen Funktionen der E-Rezept-App.
Auch wenn dann das Einlösen ein bisschen komplizierter ist.