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Vielleicht haben Sie schon eine Nachricht von Ihrer

gesetzlichen (nach den Gesetzen) Kranken-Versicherung bekommen.

Oder: Sie bekommen in der nächsten Zeit eine Nachricht

von Ihrer gesetzlichen Kranken-Versicherung.

In dieser Nachricht steht:

-  Dass ab Anfang 2025 alle gesetzlich Versicherten (Personen,

   die in einer gesetzlichen Kranken-Versicherung sind) eine elektronische

  (auf Computern) Patienten-Akte bekommen.

-  Dass Sie 6 Wochen Zeit haben, zu wider-sprechen (nein zu sagen).

   Wenn Sie keine elektronische Patienten-Akte haben wollen.

Vielleicht denken Sie:

-  Was soll ich jetzt tun?

-  Ist die elektronische Patienten-Akte gut für mich oder nicht?

-  Soll ich wider-sprechen oder nicht?

Wir geben Ihnen viele Informationen zur elektronischen Patienten-Akte in diesem Artikel

und in den nächsten Artikeln.

Mit diesen Informationen können Sie die Antworten auf Ihre Fragen leicht finden.

 

 

Noch einmal unsere aktuellen Tipps zur elektronischen Patienten-Akte:

-  Nehmen Sie sich Zeit und machen Sie sich keinen Stress.

   Sie können auch noch später sagen, dass Sie keine elektronische Patienten-Akte

   haben wollen.

   Später als nach den 6 Wochen.

   Wenn Sie jetzt nicht wider-sprechen, dann macht Ihre Kranken-Versicherung erst einmal

   eine elektronische Patientenakte für Sie.

   Aber: Nach einem späteren Wider-Spruch muss dann Ihre elektronische Patienten-Akte

   wieder gelöscht werden.    

-  Am Anfang steht fast nichts in Ihrer elektronischen Patienten-Akte.

   Deshalb: Es ist kein Problem, erst einmal eine elektronische Patienten-Akte zu bekommen.

   Und: Vielleicht später zu wider-sprechen

-  Informieren Sie sich gut, über die elektronische Patienten-Akte:

      ~  In unseren Artikeln.

      ~  Bei Ihrer Kranken-Versicherung.

      ~  Bei der „gematik“ (Firma für das Organisieren von den digitalen (mit Computern)

          Anwendungen (Arbeiten) im Gesundheits-Wesen (allen, die für die Gesundheit arbeiten)).

      ~  Beim Bundes-Gesundheits-Ministerium.

-  Dann überlegen Sie in Ruhe, ob Sie die elektronische Patienten-Akte behalten

    und nutzen wollen.

    Oder nicht.

   Denn: Die elektronische Patienten-Akte hat viele Vorteile (was gut ist).

   Diese Vorteile möchten Sie vielleicht nutzen.

 

Allgemeine Informationen zur elektronischen Patienten-Akte

Die elektronische Patientenakte wird meistens kurz „ePA“ genannt.

Die ePA gibt es schon länger.

Aber: Man musste die ePA bei der gesetzlichen (nach den Gesetzen) Kranken-Versicherung

beantragen (einen Antrag dafür stellen).

Manche privaten Kranken-Versicherungen bieten (man kann es haben, wenn man will) auch

schon eine ePA an.

Ab Anfang 2025 bekommen alle gesetzlich Versicherten automatisch (ohne etwas dafür zu

tun) eine ePA.

Das heißt:

Die gesetzlichen Kranken-Versicherungen legen (machen) für jeden Versicherten eine ePA an.

Deshalb lesen Sie auch oft von der „ePA für alle“.

Aber: Die ePA bleibt freiwillig (man muss die ePA nicht haben).

Das heißt:

-  Sie müssen für sich keine ePA anlegen lassen.

-  Sie müssen die ePA nicht nutzen.

Aber: Wenn Sie keine ePA haben wollen, müssen Sie der ePA wider-sprechen.

Deshalb lesen Sie auch oft „opt-out-ePA“.

„Opt out“ ist Englisch und heißt „ausmachen“.

Wenn Sie der ePA wider-sprechen, dann schalten (machen) Sie die ePA aus.

Manchmal sagt man zur ePA auch „patienten-geführte“ ePA.

Das heißt:

Jeder Patient kann seine ePA selber verwalten (organisieren / regeln).

Mehr Informationen zum Wider-Sprechen und zum Verwalten geben wir Ihnen

in den nächsten Artikeln.

 

Unsere Tipps:

Es ist gut, die vorhandenen Möglichkeiten (Chancen) der ePA zu nutzen.

Es ist wichtig, die ePA nach Ihren Wünschen zu verwalten.

Auch wenn das Verwalten Arbeit ist.

 

Was ändert sich durch die ePA

Bis jetzt haben Sie Ihre medizinischen Unterlagen (Papiere und Bilder) meistens

als Papiere bekommen.

Sie haben Ihre medizinischen Unterlagen in einer Mappe oder in einem Ordner gesammelt.

Jetzt sind die medizinischen Unterlagen alle elektronisch (auf Computern).

Zum Beispiel bei Ärzten und in Kranken-Häusern.

Deshalb: Die neuen medizinischen Unterlagen können in Ihrer ePA gespeichert werden.

Das heißt:

Mit der ePA wird hauptsächlich das Aufbewahren von medizinischen Unterlagen anders.

 

Vorteile von der ePA

-  In der ePA können die medizinischen Unterlagen für eine Person ein Leben lang

   gespeichert werden.

   Von der Geburt bis zum Tod.

   Das Speichern fängt im 2025 an.

   Deshalb: Alte medizinische Unterlagen sind nicht in der ePA.

-  Wichtige Informationen kann man nicht verlieren.

-  Alle Informationen bleiben in der ePA.

   Auch wenn Sie den Arzt oder die Kranken-Versicherung wechseln.

-  Mann kann leicht nach besonderen Informationen suchen.

-  Wichtige Informationen kann man von überall schnell abgerufen (holen).

   Zum Beispiel: Bei einem Notfall (besonders schlimme Situation) oder bei einem Unfall.

   Das geht auch aus dem Ausland.

 

Welche Informationen können in einer ePA gespeichert sein?

Viele elektronische Informationen können in die ePA eingestellt (hinein getan)

und gespeichert werden.

Von Ärzten, Kranken-Häusern, Zahn-Ärzten, Psycho-Therapeuten (Personen, die bei

Problemen vom Geist und von den Gefühlen behandeln).

Und von anderen Personen, die im Gesundheits-Wesen (für die Gesundheit) arbeiten.

Solche elektronischen Informationen sind zum Beispiel:

-  Informationen zu Allergien (Krank-Sein durch Stoffe, die nicht schädlich sind: zum Beispiel

   Blüten-Staub, Haus-Staub, besondere Lebens-Mittel, Medikamente)

-  Informationen zu Vor-Erkrankungen (Krankheiten, die man schon hat)

-  Informationen zu medikamentösen Therapien (zu Medikamenten, die man nimmt)    

-  Informationen zu anderen Therapien (Behandlungen)

-  Ergebnisse und Befunde (was das Ergebnis sagt) von Untersuchungen (Tests)   

-  Arbeits-Unfähigkeits-Bescheinigungen (Krank-Meldungen)

-  Informationen zur Pflege (wenn man Hilfe bei vielen Sachen im Alltag braucht)

-  Informationen zu Impfungen

-  Informationen zu Notfall-Kontakten (Namen und Telefon-Nummern von Personen,

   die in einem Notfall angerufen werden sollen)                                    

-  Informationen zur Patienten-Verfügung (Papier mit den Wünschen von einem Menschen,

   welche Behandlung er bei einer sehr schlimmen Krankheit oder einem sehr schlimmen

   Unfall möchte und welche er nicht möchte)

-  Informationen zur Organ-Spende (ob man nach seinem Tod anderen kranken Personen

   seine Organe spenden (geben) möchte).

-  Informationen zu Zahn-Behandlungen

-  Informationen zu Vorsorge-Untersuchungen (Untersuchung, um Krankheiten früh

    zu erkennen (finden) und zu behandeln)

-  Informationen zu Schwangeren-Vorsorge-Untersuchungen und Geburt

-  Informationen zu Vorsorge-Untersuchungen bei Kindern

 

Im nächsten Artikel können Sie lesen:

-  Was bei der ePA anders ist als bei medizinischen Unterlagen auf Papier.

-  Wie die elektronischen Informationen in der ePA gespeichert werden.