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Haben Sie schon von

der elektronischen (auf Computern) Patienten-Akte gehört?

Die elektronische Patienten-Akte

heißt abgekürzt (kurz) "ePA".

In unserem Artikel

"Elektronische Patientenakte - Allgemeine Informationen"

haben wir Ihnen schon vieles über die ePA erklärt.

In diesem neuen Artikel informieren wir Sie jetzt:

-  Welche Unterlagen genau

   in der ePA gespeichert werden können.

-  Wie Sie den Zugriff auf die ePA erlauben

   (ja sagen) können.

   "Zugriff" heißt:

   Man darf etwas speichern, lesen und damit arbeiten.

 

 

Welche Unterlagen kann die ePA speichern?

 

In der ePA gibt es 2 Bereiche:

-  In einem Bereich können Sie selber Unterlagen speichern.

-  In dem anderen Bereich können Ärzte und Krankenhäuser Unterlagen speichern.

   Und auch andere Personen, die für Ihre Gesundheit arbeiten.

Zum Beispiel können diese Unterlagen in der ePA können gespeichert werden:

-  Arztberichte

-  Befunde (Berichte) von Untersuchungen

-  Berichte über Operationen

-  Röntgenaufnahmen

-  Pläne für eine Behandlung

-  Medikamenten-Plan (welche Medikamente Sie nehmen)

-  Notfall-Daten (Informationen über Ihre Gesundheit für einen medizinischen Notfall)

-  Allergie-Pass

-  Impf-Buch

-  Mutter-Pass

-  Zahn-Bonus-Heft

-  Informationen zu Früh-Erkennungs-Untersuchungen (man ist nicht krank; aber es gibt

   Untersuchungen, ob man bestimmte, häufige Krankheiten hat)

-  wichtige Termine, zum Beispiel für Impfungen und Untersuchungen

-  Untersuchungs-Heft für Kinder in der ePA von Ihrem Kind

-  von Ihnen selbst geschriebene Unterlagen über Ihre Krankheit

   Zum Beispiel:

     ~  Ein Schmerz-Tagebuch, in dem Sie aufschreiben, wann Sie Schmerzen haben.

         Und wie stark die Schmerzen sind.

     ~  Eine Liste von Ihren Blutdruck-Werten, die Sie gemessen haben.

     ~  Eine Liste von Ihren Blutzucker-Werten, die Sie gemessen haben.

-  Kontakt-Informationen (Adressen und Telefonnummern) von Ihren Ärzten

   und von Personen, die im Notfall benachrichtigt werden (eine Nachricht bekommen) sollen.

Bald können Sie auch noch andere Unterlagen in Ihrer ePA speichern oder speichern lassen:

-  Ihren Organ-Spende-Ausweis (Ausweis, ob nach Ihrem Tod Organe von Ihnen in

   andere sehr kranke Personen operiert werden dürfen).

-  Pflege-Unterlagen (Pflege = Hilfe für Kranke oder alte Personen).

Elektronische Rezepte (E-Rezepte).

Elektronische Arbeits-Unfähigkeits-Bescheinigung (Krank-Schreibung / Bescheinigung 

   dass Sie zu krank zum Arbeiten sind).

-  Patienten-Verfügung (Sie schreiben auf, welche Behandlungen Sie wollen oder nicht wollen,

   wenn Sie tot krank sind und nichts mehr selber sagen können).

-  Bestimmte Informationen von Ihrer Kranken-Versicherung, wenn Sie das möchten.

   Das sind Informationen, was die Kranken-Versicherung für Sie bezahlt hat.

   Die Kranken-Versicherung kann diese Informationen in Ihrer ePA speichern.

   Aber: Die Kranken-Versicherung kann nichts in Ihrer ePA lesen.

-  Informationen aus DiGA (Digitalen Gesundheits-Anwendungen) und Fitness-Trackern, die Sie benutzen.

Die Unterlagen können in vielen unterschiedlichen Formen in der ePA gespeichert werden.

Zum Beispiel als PDF oder als Bild.

Leider können CT-Aufnahmen (CT = Computer-Tomographie) und MRT-Aufnahmen

(MRT = Magnet-Resonanz-Tomografie) noch nicht in der ePA gespeichert werden.

CT-Aufnahmen und MRT-Aufnahmen müssen Sie selber zum Arzt mitnehmen.

Wahrscheinlich können Sie auch bald freiwillig (wenn Sie möchten) Informationen

über Ihre Krankheiten an die Forschung (sucht nach mehr Wissen über etwas) geben.

Ihre Informationen werden dafür anonymisiert (so vorbereitet, dass keiner weiß,

von wem die Informationen sind).

 

Es gibt auch eine Suchfunktion (man kann nach etwas suchen lassen) in Ihrer ePA.

Zum Beispiel:

-  Nach Ärzten und nach Fachärzten.

-  Nach Unterlagen von bestimmten Krankheits-Bereichen wie Orthopädie (Krankheiten

   für alles, was Sie zum Bewegen brauchen), Kardiologie (Krankheiten vom Herz und

   und vom Kreislauf), Dermatologie (Krankheiten von der Haut).

 

 

Wie können Sie den Zugriff genau erlauben?

 

Zugriff können Sie nur Personen aus dem Gesundheits-Bereich erlauben.

Wer diese Personen genau sind, können Sie in unserem Überblick über die ePA lesen.   

Beim Erlauben gibt es 2 Möglichkeiten:

-  Sie benutzen Geräte, die Sie haben:

     ~  Sie benutzen dafür selber Ihr Smartphone oder Ihr Tablet.

     ~  Sie benutzen dafür Ihrem Computer.

         Dann brauchen Sie ein besonderes Lese-Gerät für elektronische Karten,

         Ihre elektronische Gesundheits-Karte und eine PIN von Ihrer Kranken-Versicherung.

     ~  Ein Vertreter hilft Ihnen dabei mit seinen Geräten.

-  Sie benutzen besondere Geräte in der Praxis oder im Krankenhaus.

   Dann brauchen Sie dafür Ihre elektronische Gesundheits-Karte und die PIN von Ihrer Kranken-Versicherung.

  

Sie benutzen für Ihre ePA ein Smartphone, ein Tablet oder einen Computer:

-  Sie können den Zugriff erlauben:

     ~  Auf alle Unterlagen.

     ~  Auf Gruppen von Unterlagen, zum Beispiel auf alle Unterlagen von Orthopäden (Ärzten für Orthopädie)

          oder von Dermatologen (Ärzten für Haut-Krankheiten).

     ~  Nur auf einzelne Unterlagen.

   Für den Zugriff sollten Sie überlegen, wofür eine Person aus dem Gesundheits-Bereich Ihre Unterlagen

   lesen sollte.

   Zum Beispiel:

     ~  Ihr Hausarzt sollte möglichst viel über Ihre Gesundheit wissen, denn er sollte einen guten Überblick

          über Ihre Gesundheit haben.

     ~  Für Ihren Zahnarzt ist es gut, Zugriff auf Ihren Allergie-Pass zu haben.

         Vielleicht auch auf Unterlagen von andere Krankheiten, die bei einer Zahn-Behandlung wichtig sind.

         Er braucht aber keinen Zugriff auf die Unterlagen von Ihrem Psycho-Therapeuten

         (Person, die Krankheiten von der Seele (Gefühle, Denken) behandelt).

     ~  Wenn Sie bei einer schlimmen Krankheit oder vor einer Operation bei einem Arzt sind,

         um eine 2. neutrale (ohne zu wissen, was andere Ärzte sagen) Meinung zu bekommen:

           <>  Dieser 2. Arzt sollte Zugriff auf die Ergebnisse von den Untersuchungen haben.

                 Zum Beispiel auf die Ergebnisse von Blut-Untersuchungen, Röntgen-Aufnahmen,

                 Berichte über CT-Aufnahmen.

                 Dann müssen die Untersuchungen nicht noch einmal neu gemacht werden.

           <>  Dieser 2. Arzt sollte aber keinen Zugriff auf die Berichte von einem anderen Arzt

                  zu dieser Krankheit haben.

                 Denn dann kann der 2. Arzt keinen neutralen Bericht mehr schreiben.

-  Sie können den Zugriff unterschiedlich lange erlauben. 

     ~  Sie können die erlaubte Zeit für den Zugriff frei wählen.

         Von 1 Tag bis unbefristet (ohne Ende).

     ~  In dieser Zeit kann die Praxis oder das Krankenhaus auf die Unterlagen zugreifen,

         für die Sie Ihre Erlaubnis gegeben haben.

         Zugreifen meint, dass man die Unterlagen lesen und kopieren kann.

         Dafür müssen Sie nicht selber in der Praxis oder im Krankenhaus sein.

         Aber: In einer Gemeinschafts-Praxis (mehrere Ärzte arbeiten dort) können dann

         alle Ärzte auf Ihre Unterlagen zugreifen.

     ~  Zugriff für eine bestimmte heißt auch Zeit:

         Die Praxis oder das Krankenhaus kann neue Unterlagen in Ihre ePA hochladen

         und speichern.

         Unser Tipp

         Wenn Sie möchten, dass die Praxis oder ein Krankenhaus Unterlagen in Ihre ePA

         hochladen soll:

         Fragen Sie, wie lange es dauern wird, bis die Unterlagen hochgeladen werden können.

         Bei manchen Fach-Ärzten oder in manchen Krankenhäusern kann das sehr lange dauern.

-  Nach Besuchen bei Ärzten oder nach einem Krankenhaus-Aufenthalt (wenn Sie im Krankenhaus

   waren) sollten Sie kontrollieren:

      ~  Welche Unterlagen sind neu in Ihrer ePA.

      ~  Was steht in diesen neuen Unterlagen.

      ~  Wer hat zu welcher Zeit auf Ihre ePA zugegriffen.

          Dafür gibt es ein extra Protokoll (wo alles genau aufgeschrieben ist).

          In diesem Protokoll können Sie die letzten 50 Zugriffe auf Ihre ePA sehen.

 

Sie benutzen das Geräte von einer Praxis oder von einem Krankenhaus:

Sie müssen den Zugriff auf Ihre ePA mit Ihrer elektronischen Gesundheits-Karte und

der PIN von Ihrer Kranken-Versicherung erlauben.

-  Sie können nicht so genau den Zugriff auf einzelne Unterlagen erlauben.

   Sie können nur den Zugriff auf die Unterlagen zu bestimmten Gruppen erlauben.

   Zum Beispiel:

   Den Zugriff auf alle Unterlagen von Zahnärzten oder den Zugriff auf alle Unterlagen von Orthopäden

   oder von Psycho-Therapeuten.

-  Sie können Ihre Unterlagen nicht selber lesen.

   Das heißt: Sie können nicht genau kontrollieren:

     ~  Welche Unterlagen in Ihrer ePA sind.

     ~  Was in den Unterlagen in Ihrer ePA steht.

     ~  Wer Zugriff auf Ihre ePA hatte.

 

Bitte denken Sie daran:

Keiner kann auf Ihre ePA zugreifen, wenn Sie es nicht erlaubt haben.

Das heißt:

Wenn Sie einen medizinischen Notfall haben und den Zugriff nicht mehr selber erlauben können,

kann keiner Ihre Notfall-Daten in der ePA lesen.

Unser Tipp:

Wenn Sie möchten, dass Ärzte Ihre Notfall-Daten im Notfall immer lesen können.

Dann speichern Sie Ihre Notfall-Daten:

-  Auf Ihrer elektronischen Gesundheits-Karte.

   Dazu lesen Sie bitte den Artikel "Notfall-Daten auf der elektronischen Gesundheits-Karte".

-  Oder auf Ihrem Smartphone.

   Dazu lesen Sie bitte den Artikel "Notfall-Daten auf dem Smartphone".

 

In im nächsten Artikel informieren wir Sie, wie sicher Ihre Daten in der ePA sind

und über die Vorteile (was gut ist), die Nachteile (was nicht gut ist) von der ePA.