Ab Anfang 2025 bekommen alle gesetzlich Versicherten
(Personen, die in einer gesetzlichen Kranken-Versicherung sind)
eine elektronische (auf Computern) Patienten-Akte (ePA).
Nur wenn Sie bei Ihrer Kranken-Versicherung (Kranken-Kasse)
wider-sprechen (nein sagen), bekommen Sie keine ePA.
Deshalb: Wenn Sie keine ePA haben wollen,
wider-sprechen Sie bei Ihrer Kranken-Versicherung.
In unseren ersten beiden Artikeln zur ePA
haben wir Ihnen diese Informationen gegeben:
- Allgemeines zur ePA.
- Welche Informationen in der ePA gespeichert werden.
Und: Wie diese Informationen gespeichert werden.
- Was durch die ePA anders wird für Sie.
Diese Informationen finden Sie in unserem Artikeln:
- „ePA – Was ist das?“
- „Was ist neu und anders durch die ePA?“
Aber: Was ist, wenn Sie keine ePA haben wollen?
Die Antwort auf diese Frage und auf andere Fragen finden Sie hier in diesem Artikel.
Zum Beispiel:
- Ob Sie besondere Pflichten (was Sie tun müssen) haben, wenn Sie eine ePA haben.
- Ob Sie jetzt sofort etwas tun müssen.
- Was Sie vielleicht tun sollten.
- Was Sie machen müssen, wenn Sie keine ePA haben möchten.
Habe ich neue Pflichten durch die ePA?
Nein, Sie haben keine neue Pflichten, wenn Sie eine ePA haben.
Sie haben auch keine neuen Pflichten, wenn Sie der ePA wider-sprechen.
Die Ärzte und Krankenhäuser:
- Müssen auch immer noch eine ausführliche Anamnese machen (fragen,
was Sie für Krankheiten und gesundheitliche Probleme haben).
- Müssen auch immer noch für jeden Patienten eine Patienten-Akte in der Praxis
oder im Krankenhaus führen (schreiben).
- Müssen Sie auch immer noch über Diagnosen (Erkennen von einer Krankheit)
und über Therapien (Behandlungen) informieren.
- Müssen einen anderen Arzt über Befunde (was heraus gefunden wurde) informieren,
wenn Sie eine Überweisung hatten zu diesem anderen Arzt.
- Müssen Krankenhäuser den Arzt über Befunde und Therapien informieren,
wenn Sie eine Einweisung von diesem Arzt hatten.
Unser Tipp:
Auch Sie sollten immer noch alles mit dem Arzt oder im Krankenhaus besprechen,
wenn Sie eine ePA haben.
Denn: Ärzte können nicht immer alles in Ihrer ePA lesen.
Habe ich Nachteile, wenn ich keine ePA habe?
Nein, Sie haben keine Nachteile (was nicht gut ist), wenn Sie der ePA wider-sprechen.
Und: Sie deshalb keine ePA haben.
Die ePA ist freiwillig.
Sie dürfen der ePA wider-sprechen, wenn Sie keine ePA haben wollen.
Aber: Sie können die Vorteile (was gut ist) von der ePA nicht nutzen, wenn Sie keine ePA haben.
Wenn Sie keine ePA haben:
Dann bleibt für Sie alles so, wie es jetzt ist.
Das heißt:
Wie es vor „der ePA für alle“ war.
Was muss ich jetzt tun?
Die gute Nachricht ist:
Sie müssen nichts tun.
Wenn Sie nichts tun, dann:
- Richtet (macht) die Krankenkasse die ePA für Sie ein.
- Befüllen (speichern wichtige Unterlagen) Ärzte Ihre ePA.
- Werden die Medikamente in Ihre ePA eingestellt (gespeichert), die ein Arzt Ihnen
über ein E-Rezept (elektronisches Rezept) verschreibt.
- Hat jede Praxis und jedes Krankenhaus Zugriff (Rein-Kommen) auf alle Daten in Ihrer ePA.
- Aber: Sie selber haben keinen Zugriff auf Ihre ePA.
Und: Sie selber können nicht in Ihre ePA sehen.
Und: Sie können Ihre ePA nicht verwalten (organisieren).
Was sollten Sie tun?
Registrieren (anmelden) Sie sich für Ihre ePA bei Ihrer Kranken-Versicherung.
Nur mit einer Registrierung haben Sie selber Zugriff auf Ihre ePA.
Und: Dann können Sie selber in Ihre ePA sehen und Ihre ePA verwalten.
Informieren Sie sich bei Ihrer Kranken-Versicherung, wie Sie sich für die ePA registrieren können.
Denn: Bei jeder Kranken-Versicherung geht die Registrierung ein bisschen anders.
Unsere Tipps:
- Verwalten Sie Ihre ePA immer so, wie es für Sie gut und richtig ist.
- Überlegen Sie vor einem Besuch beim Arzt oder vor einem Besuch im Krankenhaus,
wie Sie den Zugriff auf Ihre ePA verwalten möchten.
Und: Verbergen (verstecken) Sie Unterlagen in Ihrer ePA, wenn Sie das möchten.
Was kann ich tun, wenn ich keine ePA haben möchte?
Wenn Sie keine ePA haben möchten:
Wider-sprechen Sie dem Anlegen von einer ePA bei Ihrer Kranken-Versicherung.
Dann legt die Kranken-Versicherung keine ePA für Sie an.
Informationen zum Wider-Sprechen bekommen Sie von Ihrer Kranken-Versicherung.
Wenn Sie wider-sprechen wollen, müssen Sie das nicht sofort machen.
Sie können zu jeder Zeit (immer) wider-sprechen.
Auch nach der 6-Wochen-Frist (Zeit von 6 Wochen) nach dem Brief,
in dem Ihre Kranken-Versicherung Sie über die ePA informiert hat.
Wenn Sie nach der 6-Wochen-Frist wider-sprechen:
- Wird zuerst eine ePA für Sie angelegt.
- Wird Ihre ePA nach dem Wider-Spruch gelöscht.
Und: Auch alle Informationen in Ihrer ePA werden gelöscht.
Dann sind alle Informationen und Ihre ePA komplett (ganz) weg.
Was kann ich tun?
Wenn Sie der ePA wider-sprochen haben, aber später doch eine ePA haben möchten:
- Informieren Sie Ihre Kranken-Versicherung, dass Sie eine ePA haben wollen.
- Dann muss die Kranken-Versicherung Ihnen wieder eine ePA anlegen.
- Dann befüllen die Ärzte und die Krankenhäuser Ihre ePA.
Aber: Nur mit neuen Unterlagen.
Alle Unterlagen von Frühling 2025 bis zum extra Einrichten der ePA für Sie
werden nicht gespeichert.
Diese Unterlagen können Sie selber in Ihrer ePA speichern.
Wie das geht, können Sie in einem späteren Artikel lesen
Im nächsten Artikel können Sie lesen:
- Wer Zugriff auf Ihre ePA haben kann, wenn Sie das möchten.
- Was Sie tun sollten, damit Sie selber auf Ihre ePA zugreifen können.