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Wenn die Versicherten nicht wider-sprechen (nein sagen):

Bekommen im Frühjahr alle gesetzlich Versicherten

(Personen, die in einer gesetzlichen Kranken-Versicherung sind)

eine elektronische (auf Computern) Patienten-Akte (ePA).

Deshalb: Es ist gut, sich über die ePA zu informieren.

Wir haben schon viele Informationen zur ePA für Sie in diesen Artikeln aufgeschrieben:

-  „ePA – Was ist das?“

-  „Was ist neu und anders durch die ePA?“

-  „Muss ich jetzt etwas tun?

-  „Zugriff auf Ihre ePA

Hier in diesem Artikel können Sie lesen:

-  Was Praxen, Krankenhäuser und Apotheken tun müssen, um Zugriff (Reinkommen)

   auf Ihre ePA zu bekommen.

-  Was Praxen, Krankenhäuser und Apotheken tun, wenn Sie den Zugriff auf Ihre ePa erlauben.

 

 

Wie bekommen Praxen, Krankenhäuser und Apotheken Zugriff auf Ihre ePA?

Alle gesetzlich Versicherten haben eine Karte von ihrer Kranken-Versicherung bekommen.

Zu dieser Karte sagen wir meistens Kranken-Kassen-Karte.

Der richtige Name dafür ist „elektronische Gesundheits-Karte“.

Die Abkürzung (kurzer Name) dafür ist „eGK“.

-  Ihre eGK zeigt, in welcher Kranken-Versicherung Sie sind.

-  Ärzte und Krankenhäuser brauchen Ihre eGK, wenn Sie dort behandelt werden.

-  Apotheken brauchen Ihre eGK, um Ihnen verschriebene (vom Arzt aufgeschrieben) Medikamente

   zu geben.

-  Sie brauchen die eGK, wenn Sie auf Ihre ePA zugreifen wollen.

-  Und: Mit Ihrer eGK erlauben Sie auch Praxen, Krankenhäusern und Apotheken den Zugriff

   auf Ihre ePA.

Wenn Sie Ihre eGK in der Praxis, im Krankenhaus oder in der Apotheke in ein besonderes Gerät stecken,

erteilen (geben) Sie damit auch automatisch (ohne etwas zu tun) die

Erlaubnis (man darf etwas) zum Zugriff auf Ihre ePA.

Das steht so im Gesetz für die ePA.

Gut zu wissen:

-  Zugriff auf Ihre ePA haben die ganze Praxis und das ganze Krankenhaus.

   Nicht nur ein bestimmter Arzt.

-  Meistens werden die Informationen aus Ihrer ePA von der Praxis und vom Krankenhaus herunter geladen

   (über das Internet geholt).

   Und: Die Informationen aus Ihrer ePA werden auf den Computern von der Praxis

   und vom Krankenhaus gespeichert.

   Auf diesen Computern bleiben die Informationen aus Ihrer ePA.

   Auch wenn Sie später der ePA wider-sprechen (nein sagen) und dann Ihre ePA gelöscht wird.


Unser Tipp:

Überlegen Sie sich vor dem Besuch in einer Praxis oder in einem Krankenhaus:

-  Ob Sie den Zugriff auf alle Informationen erlauben wollen.

-  Oder: Ob Sie nur den Zugriff auf bestimmte Informationen erlauben wollen.

Bereiten Sie das am besten zuhause in Ruhe vor.

Denn: Wenn Sie Ihre eGK in das Gerät in der Praxis oder im Krankenhaus gesteckt haben,

können Sie meistens nichts mehr ändern.

 

Damit Sie selber Zugriff auf Ihre ePA haben:

-  Müssen Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung registrieren (anmelden).

-  Und Sie müssen sich jedes Mal in Ihrer ePA-App (Programm für die ePA) anmelden.

Auch Praxen Krankenhäuser und Apotheken müssen sich registrieren und anmelden,

um Zugriff auf die ePAs von Patienten zu bekommen:

-  Praxen, Krankenhäuser und Apotheken müssen sich erst einmal registrieren.

   Sonst können die Praxen, Krankenhäuser und Apotheken die „TI“ nicht benutzen.

   TI ist die Abkürzung für „Telematik Infra-Struktur“.

   Die TI ist ein besonders gut geschütztes Internet für alles, was mit der Gesundheit zu tun hat.

- Wenn die Praxen, Krankenhäuser und Apotheken die TI benutzen wollen,

   müssen sie sich jedes Mal wieder mit einem besonderen Ausweis und mit einer passenden PIN anmelden.

   Dieser besondere Ausweis für Praxen, Krankenhäuser und Apotheken ist der „Heil-Berufs-Ausweis“.

-  Erst nach dem Registrieren und nach dem Anmelden bekommen Praxen, Krankenhäuser

   und Apotheken Zugriff auf Ihre ePA, wenn Sie Ihre eGK dort in ein bestimmtes Gerät stecken.

 

Wie lange haben Praxen, Krankenhäuser und Apotheken Zugriff auf Ihre ePA?

Praxen und Krankenhäuser haben 90 Tage Zugriff auf Ihre ePA, wenn Sie die Zugriffs-Zeit

nicht verändern.

Sie können die Zugriffs-Zeiten verkürzen (kürzer machen) oder verlängern (länger machen).

Bitte denken Sie daran:

-  Viele Praxen und Krankenhäuser laden sofort die Informationen aus Ihrer ePA auf die Computer

   in den Praxen und Krankenhäusern.

   Dafür ist die Zugriffs-Zeit meistens nicht wichtig.

-  Manche Praxen oder Krankenhäuser brauchen vielleicht sehr lange, um Informationen in Ihrer ePA

   zu speichern.

   Aber: Das Speichern geht nur, wenn die Praxen oder Krankenhäuser dann noch Zugriff auf Ihre ePA haben.

   Das heißt:

   Es kann vielleicht gut sein, für manche Praxen oder für manche Krankenhäuser,

   die Zugriffs-Zeit auf Ihre ePA zu verlängern.

   Wenn Sie unsicher sind:

   Fragen Sie, wie lange die Praxis oder das Krankenhaus für das Speichern von Informationen

   in Ihre ePA braucht.

Apotheken haben nur 3 Tage Zugriff auf Ihre ePA.

Apotheken können zum Beispiel kontrollieren:

Ob neu verschriebene Medikamente Probleme machen können, wenn Sie auch noch andere Medikamente

nehmen.

 

Können Sie sehen, wer auf Ihre ePA zugegriffen hat?

Ja.

Sie können sehen, wer auf Ihre ePA zugegriffen hat.

Alle Zugriffe auf Ihre ePA werden protokolliert (aufgeschrieben).

Die Zugriffe werden im Protokoll 3 Jahre lang gespeichert.

In diesem Protokoll können sie genau sehen:

-  Wer Zugriff auf Ihre ePA hatte.

-  Wann jemand Zugriff auf Ihre ePA hatte.

-  Auf welche Dokumente jemand zugegriffen hat.

 

Weiter-Gabe von Informationen aus Ihrer ePA

Informationen aus Ihrer ePA können pseudonymisiert weiter gegeben und genutzt werden.

Pseudonymisiert heißt:

-  Persönliche Informationen werden weggenommen.

   Zum Beispiel Ihr Name und Ihre Adresse.

-  Dafür bekommen die Informationen ein Pseudonym (einen ausgedachten Namen).

Pseudonymisierte Informationen dürfen nur für besondere Zwecke (Ziele) weiter gegeben werden.

Zum Beispiel für die Forschung (neues Wissen bekommen).

Um pseudonymisierte Informationen zu bekommen, muss ein Antrag gestellt werden.

In diesem Antrag müssen die Zwecke genau aufgeschrieben werden, warum solche

pseudonymisierten Informationen gebraucht werden.

Wenn Sie die pseudonymisierte Weiter-Gabe von Ihren Informationen nicht möchten,

können Sie dieser Weiter-Gabe von Informationen wider-sprechen.

Der Wider-Spruch ist dann nur für die Weiter-Gabe dieser pseudonymisierten Informationen.

Nicht für die ganze ePA.

Dann können Sie die ePA nutzen.

Und: Auch Praxen, Krankenhäuser und Apotheken können Zugriff auf Ihre ePA bekommen.

Wenn Sie der Weiter-Gabe von pseudonymisierten Informationen wieder-sprechen wollen,

sprechen Sie mit Ihrer Kranken-Versicherung.


Das sollten Sie auch wissen, wenn Sie den Zugriff auf Ihre ePA erlauben

-  Ärzte sind nicht verpflichtet (müssen nicht), alle oder viele Informationen in Ihrer ePA zu lesen.

   Aber: Ärzte sollten die Informationen lesen, die für Ihre aktuellen (jetzt) Gesundheits-Probleme wichtig sind.

 

   Unser Tipp:

   Wenn Sie denken, dass bestimmte Informationen für Ihr Gesundheits-Problem wichtig sind:

   Fragen Sie den Arzt, ob er diese Informationen gelesen hat.

   Sonst bitten Sie den Arzt, diese Informationen zu lesen.

   Dann sind Sie sicher, dass der Arzt diese Informationen kennt (weiß).

 

-  Ärzte müssen auch immer noch eine Anamnese machen (nach früheren Krankheiten fragen

   und nach den Gesundheits-Problemen jetzt fragen).

   Ärzte dürfen sich nicht nur in der ePA über Ihre Gesundheit informieren.

-  Ärzte müssen Sie auch immer noch persönlich über alles informieren.

   Zum Beispiel:

   Welche Krankheit Sie haben.

   Wie diese Krankheit behandelt wird.

   Was bei der Behandlung wichtig ist.

   Das heißt:

   Die ePA ersetzt (etwas Neues kommt an die Stelle vom Alten) nicht das persönliche Gespräch

   von Arzt und Patient.

-  Die ePA wird nach dem Tod einer Person gelöscht.

   Das Löschen kann bis zu 12 Monaten dauern.

 

Im nächster Artikel können Sie lesen, wie das Einstellen (Hochladen und Speichern) in Ihre ePA geht.