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Wenn die Versicherten nicht wider-sprechen (nein sagen):

Bekommen im Frühjahr alle gesetzlich Versicherten

(Personen, die in einer gesetzlichen Kranken-Versicherung sind)

eine elektronische (auf Computern) Patienten-Akte (ePA).

Deshalb: Es ist gut, sich über die ePA zu informieren.

Wir haben schon viele Informationen zur ePA für Sie

in diesen Artikeln aufgeschrieben:

-  „ePA – Was ist das?“

-  „Was ist neu und anders durch die ePA?“

-  „Muss ich jetzt etwas tun?

-  „Zugriff auf Ihre ePA

- „Zugriff von Praxen, Krankenhäusern und Apotheken auf Ihre ePA

Hier in diesem neuen Artikel können Sie lesen:

Wie das Einstellen (übers Internet auf andere Computer bringen und speichern) von Informationen

in Ihre ePA durch Arzt-Praxen und Krankenhäuser geht.

 

 

Welche Informationen stellen Arzt-Praxen und Krankenhäuser in Ihre ePA?

Nicht von jedem Arzt-Besuch werden Informationen in Ihre ePA eingestellt.

Zum Beispiel: Wenn Sie mit einer einfachen Erkältung zum Arzt gehen.

Aber: Wenn Sie den Zugriff (Reinkommen) auf Ihre ePA erlauben:

Dann sind Arzt-Praxen und Krankenhäuser verpflichtet (müssen), bestimmte Informationen in Ihre ePA

einstellen.

Zum Beispiel:

-  Arzt-Briefe (Briefe mit Informationen, von Arzt-Praxen oder Krankenhäusern für andere

    Arzt-Praxen oder andere Krankenhäuser)

-  Befunde (Unterlagen / Papiere) von Untersuchungen

-  Befunde vom Röntgen, Ultra-Schall-Untersuchungen, MRT-Untersuchungen

   (Magnet-Resonanz-Tomografie) und CT-Untersuchungen (Computer-Tomografie).

   Mit diesen Untersuchungen bekommt man Bilder vom Inneren (was innen ist) vom Körper.

-  Befunde von Operationen

In einem anderen Artikel finden Sie eine genaue Liste mit den Informationen, die Arzt-Praxen

und Krankenhäuser In Ihre ePA einstellen müssen.

Auf dieser Liste stehen auch die Informationen, die Arzt-Praxen und Krankenhäuser auf

Ihren Wunsch einstellen können, zum Beispiel:

-  Daten aus strukturierten Behandlungsprogrammen (DMP = Desease Management Programm).

   Das sind Informationen über ein Programm (Plan) mit Behandlungen und Schulungen von

   Menschen mit chronischen (lange dauernden) Krankheiten.

   Diese Programme helfen diese Menschen, besser mit Ihrer Krankheit zu leben.

-  Elektronische Arbeits-Unfähigkeits-Bescheinigungen (eAU).

   Eine Arbeits-Unfähigkeits-Bescheinigung stellt (schreibt) ein Arzt für Sie aus,

   wenn Sie krank sind und deshalb nicht arbeiten können.

-  Abschriften (Kopien) von Behandlungs-Dokumentationen (Protokolle / Aufgeschriebenes

   über eine Behandlung).

-  Ihre Erklärung (was Sie wollen) zur Organ-Spende (nach dem Tod werden Organe

   in andere sehr kranke Personen operiert).

-  Informationen zu Vorsorge-Vollmachten und Patienten-Verfügungen.

   Vorsorge-Vollmacht ist ein Papier, in dem Sie schreiben:

   Eine bestimmte Person oder mehrere bestimmte Personen dürfen für Sie wichtige Sachen

   erledigen (machen), wenn Sie das nicht selber machen können.

   Zum Beispiel:

     ~  Einer Behandlung oder einer Operation zustimmen (ja sagen).

     ~  Einen Antrag für etwas stellen.

     ~  Von Ihrem Konto Geld bezahlen.

   Eine Patienten-Verfügung ist wichtig, wenn es Ihnen sehr schlecht geht.

   Dann wissen die Ärzte und Ihre Familie, was Sie für sich selber wollen.

   In die Patienten-Verfügung schreiben Sie:

   Welche Behandlung Sie wollen:

     ~  Wenn Sie selber es nicht mehr sagen können.

     ~  Wenn es Ihnen so schlecht geht, dass Sie wahrscheinlich bald sterben werden.

 

Dürfen Arzt-Praxis und Krankenhäuser alle Informationen in Ihre ePA einstellen?

Arzt-Praxen und Krankenhäuser müssen Sie informieren, welche Informationen über Sie in Ihre ePA

eingestellt werden.

Aber: Der Arzt muss Sie nicht für jede Information einzeln fragen.

Für die meisten Informationen reicht ein Aushang (Papier mit Informationen) in der Arzt-Praxis

oder im Krankenhaus.

Wenn Sie nicht möchten, dass die Arzt-Praxis oder das Krankenhaus eine bestimmte Informationen

in Ihre ePA einstellt:

Dann müssen Sie dem Einstellen wider-sprechen.

Das machen Sie am besten so:

Sie sagen dem Arzt, dass Sie dem Einstellen dieser einen Information wider-sprechen.

Dann macht der Arzt einen Vermerk (Notiz), dass Sie dem Einstellen wider-sprochen haben.

Und: Dann komm diese Information über Ihre Gesundheit kommt nicht in Ihre ePA.

Gut zu wissen:

Bei Informationen zu bestimmten Krankheiten und Behandlungen müssen Sie persönlich  

gefragt werden, ob diese Informationen in Ihre ePA eingestellt werden dürfen.

Das sind Informationen über Krankheiten und Behandlungen, die bei anderen Arzt-Besuchen

oder Krankenhaus-Besuchen negativ für Sie sein könnten.

Beispiele für solche Informationen sind:

-  Psychischen Erkrankungen (Krankheiten vom Geist und mit schlechten Gefühlen).

-  Sexuell übertragbare Krankheiten (Krankheiten, die man durch Sex mit kranken Personen

   bekommen kann).

- Schwangerschafts-Abbrüche (eine Schwangerschaft wird durch eine Operation beendet).

Nur dann:

Wenn Sie das Einstellen von diesen Informationen wollen, muss die Arzt-Praxis oder das Krankenhaus,

diese Informationen in Ihre ePA einstellen.

Und: Die Arzt-Praxis oder das Krankenhaus müssen einen Vermerk machen,

dass Sie das Einstellen von diesen Informationen wollten.

Aber: Es gibt auch ganz besonders Untersuchungen, von denen nur sehr wenige Menschen

die Ergebnisse wissen sollen.

Zum Beispiel von genetischen Untersuchungen.

Das Untersuchungen von Ihren Genen (Erbgut, was Sie geerbt haben).

Aus den Ergebnissen von genetischen Untersuchungen kann man zum Beispiel erkennen,

ob Sie vielleicht eine bestimmte Krankheit bekommen können.

Informationen über solche Untersuchungen dürfen Arzt-Praxen oder Krankenhäuser nur dann

in Ihre ePA einstellen:

Wenn Sie für das Einstellen eine schriftliche Erlaubnis (ja sagen) geben.

Diese schriftliche Erlaubnis wird auch in Ihrer ePA vermerkt (eine Notiz gemacht).

 

Unser Tipp:

Überlegen Sie, welche Informationen Arzt-Praxen und Krankenhäuser in Ihre ePA einstellen dürfen.

Denn: Sie können das selber entscheiden.

Bitte denken Sie auch daran:

Sie können Informationen in Ihre ePA einstellen lassen.

Und: Dann diese Informationen verbergen (verstecken).

Dann kann keine andere Person diese Informationen lesen.

Aber: Sie haben diese Informationen in Ihrer ePA.

Denn: Es kann vielleicht sein, dass Sie diese Informationen später doch noch brauchen.

 

Im nächster Artikel können Sie lesen, wer noch alles Informationen in Ihre ePA einstellen kann,

wenn Sie den Zugriff auf Ihre ePA erlauben.