Wir machen eine Winterpause.
Deshalb gibt es den nächsten neuen Artikel
mit Informationen über die ePA erst am 19.1.2025.
Wenn die Versicherten nicht wider-sprechen (nein sagen):
Bekommen im Frühjahr alle gesetzlich Versicherten
(Personen, die in einer gesetzlichen Kranken-Versicherung sind)
eine elektronische (auf Computern) Patienten-Akte (ePA).
Deshalb: Es ist gut, sich über die ePA zu informieren.
Wir haben schon viele Informationen zur ePA für Sie
in diesen Artikeln aufgeschrieben:
- „ePA – Was ist das?“
- „Was ist neu und anders durch die ePA?“
- „Zugriff von Praxen, Krankenhäusern und Apotheken auf Ihre ePA“
Hier in diesem neuen Artikel können Sie lesen:
Wie das Einstellen (übers Internet auf andere Computer bringen und speichern) von Informationen
in Ihre ePA durch Arzt-Praxen und Krankenhäuser geht.
Wenn die Versicherten nicht wider-sprechen (nein sagen):
Bekommen im Frühjahr alle gesetzlich Versicherten
(Personen, die in einer gesetzlichen Kranken-Versicherung sind)
eine elektronische (auf Computern) Patienten-Akte (ePA).
Deshalb: Es ist gut, sich über die ePA zu informieren.
Wir haben schon viele Informationen zur ePA für Sie in diesen Artikeln aufgeschrieben:
- „ePA – Was ist das?“
- „Was ist neu und anders durch die ePA?“
Hier in diesem Artikel können Sie lesen:
- Was Praxen, Krankenhäuser und Apotheken tun müssen, um Zugriff (Reinkommen)
auf Ihre ePA zu bekommen.
- Was Praxen, Krankenhäuser und Apotheken tun, wenn Sie den Zugriff auf Ihre ePa erlauben.
Ab Anfang 2025 bekommen alle gesetzlich Versicherten
(Personen, die in einer gesetzlichen Kranken-Versicherung sind)
eine elektronische (auf Computern) Patienten-Akte (ePA).
Aber: Die ePA bleibt freiwillig (Sie müssen keine ePA haben).
Wenn Sie keine ePA haben möchten,
dann müssen Sie bei Ihrer Kranken-Versicherung
(Kranken-Kasse) wider-sprechen (nein sagen).
Wenn Sie wider-sprechen wollen,
dann sollten Sie sich vorher gut über die ePA informieren.
Und: Sie sollten sich auch über das Wider-Sprechen informieren.
Wir haben schon viele Informationen zur ePA für Sie in diesen Artikeln aufgeschrieben:
- „ePA – Was ist das?“
- „Was ist neu und anders durch die ePA?“
Hier in diesem Artikel können Sie lesen:
- Wer Zugriff (reinkommen) auf Ihre ePA haben kann, wenn Sie das möchten.
- Was Sie tun sollten, damit Sie selber auf Ihre ePA zugreifen können.
Weiterlesen: Elektronische Patienten-Akte: 4. Zugriff auf Ihre ePA
Ab Anfang 2025 bekommen alle gesetzlich Versicherten
(Personen, die in einer gesetzlichen Kranken-Versicherung sind)
eine elektronische (auf Computern) Patienten-Akte (ePA).
Nur wenn Sie bei Ihrer Kranken-Versicherung (Kranken-Kasse)
wider-sprechen (nein sagen), bekommen Sie keine ePA.
Deshalb: Wenn Sie keine ePA haben wollen,
wider-sprechen Sie bei Ihrer Kranken-Versicherung.
In unseren ersten beiden Artikeln zur ePA
haben wir Ihnen diese Informationen gegeben:
- Allgemeines zur ePA.
- Welche Informationen in der ePA gespeichert werden.
Und: Wie diese Informationen gespeichert werden.
- Was durch die ePA anders wird für Sie.
Diese Informationen finden Sie in unserem Artikeln:
- „ePA – Was ist das?“
- „Was ist neu und anders durch die ePA?“
Aber: Was ist, wenn Sie keine ePA haben wollen?
Die Antwort auf diese Frage und auf andere Fragen finden Sie hier in diesem Artikel.
Zum Beispiel:
- Ob Sie besondere Pflichten (was Sie tun müssen) haben, wenn Sie eine ePA haben.
- Ob Sie jetzt sofort etwas tun müssen.
- Was Sie vielleicht tun sollten.
- Was Sie machen müssen, wenn Sie keine ePA haben möchten.
Weiterlesen: Elektronische Patienten-Akte: 3. Muss ich jetzt etwas tun?
Wir machen eine Winterpause.
Deshalb gibt es den nächsten neuen Artikel
mit Informationen über die ePA erst am 19.1.2025.
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Wir wünschen Ihnen eine gute Zeit und alles Gute für das neue Jahr.
Bleiben Sie sicher und privat.
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