Digitale Gesundheit – Teil 19.2: Elektronische Patienten-Akte - Speichern und Zugriff
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- Kategorie: Aktuelles
- Erstellt: Sonntag, 30. Oktober 2022 08:41
- Zuletzt aktualisiert: Sonntag, 30. Oktober 2022 08:55

Haben Sie schon von
der elektronischen (auf Computern) Patienten-Akte gehört?
Die elektronische Patienten-Akte
heißt abgekürzt (kurz) "ePA".
In unserem Artikel
"Elektronische Patientenakte - Allgemeine Informationen"
haben wir Ihnen schon vieles über die ePA erklärt.
In diesem neuen Artikel informieren wir Sie jetzt:
- Welche Unterlagen genau
in der ePA gespeichert werden können.
- Wie Sie den Zugriff auf die ePA erlauben
(ja sagen) können.
"Zugriff" heißt:
Man darf etwas speichern, lesen und damit arbeiten.
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